Vorbemerkungen

Änderungsnachweis

In der Richtlinienversion 1.1 wurden gegenüber der Version 1.0 folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:

  • Kap. A.2: Aufnahme des International Converters for Real Estate Data (ICRED).
  • Kap. 2.1/ Abb. 4/ Tab. 2: Aufnahme der neuen Subsets
    5.5 Betriebskosten-Benchmarking
    5.6 Grunddaten zur Gutachtenerstellung
    5.7 Bewertungsgutachten
  • Neue Kapitel:
    3.10 Betriebskosten-Benchmarking
    3.11 Bewertungsgrunddaten
    3.12 Bewertung

In der Richtlinienversion 2.0 wurden gegenüber der Version 1.1 folgende Änderungen vorgenommen:

  • Kap. 2,1, 3.13/ Abb. 4, Tab. 2: Aufnahme des neuen Subsets 5,8 Ziel- zu Dachfonds
  • Kap. 2.3/ Abb. 5: Neue Entitäten Partner, Währung und Wertpapiere
  • Kap. 4.3.2: Verweis auf die Adresse der Knowledge Base www.zgif.org
  • Kap. 4.4.1, Anhang H.3 Kap. 2.9: Neue Übergabetabelle Verbindung – CONNECTION.csv
  • Anhang H.1: Überarbeitung bestehender Ausprägungslisten, insbesondere Detaillierung und Harmonisierung der Nutzungsarten
  • Anhang H.3 Kap. 2.9: Änderung der Zuordnung zu einzelnen Perioden
  • Kap. 1.6: Einführung der Rule set
  • Änderung des Subsets 5.1, 5.6, 5.7
  • Neue Datenfelder (siehe Datenfeldkatalog Version 2.0)

In der Richtlinienversion 3.0 wurden gegenüber der Version 2.0 folgende wesentlichen Änderungen vorgenommen:

  • Kap. A.1.1 Eingliederung in die gif-Richtlinienreihe zum Datenmanagement
  • Kap. Kap. A.2.4: Aufnahme des BIIS, ECORE REIDA, SWIFT, FundsXML, MISMO und GRESB als weitere Initiativen zum standardisierten Datenaustausch
  • Kap. A.2.6: Aktualisierung der Veröffentlichungsformen
  • Kap. A.2.7: Ergänzung und Erläuterung zur gif-Knowledge Base
  • Kap. D.2: Überarbeitung der Datenschutzanforderungen gem. DSVGO
  • Kap. 2.1: Ersatzen des Subsets 5.4 „Portfolio Benchmarking” durch “Grunddaten ESG“
  • Kap. 2.3: Erweiterung des Datenmodells um die Entitäten I.18 Verbrauch und I.19 Messung
  • Kap. 3.9: Ersatzen des Subsets 5.4 „Portfolio Benchmarking” durch “Grunddaten ESG
  • Kap. 4.5: Ergänzung des JSON als neues Format zur Datenlieferung
  • Kap. 4.6: Bereitstellung eines Commercial Digital Twins

A.1 Hintergrund, Zielsetzung und Zielgruppe

A. 1.1 Hintergrund und Zielsetzung

Die deutsche Immobilienwirtschaft wurde in den letzten Jahren durch die Anforderungen internationaler Investoren und die fortschreitende Spezialisierung geprägt. Im Zusammenwirken umfänglicher Dienstleisterketten wird das Produkt „Immobilie“ veredelt. Die Qualität der prozessorientierten Zusammenarbeit mit und innerhalb der Dienstleisterkette und eine reibungslose Verzahnung der IT-Systeme stellen die maßgeblichen Erfolgsfaktoren dieses Spezialisierungsansatzes dar. Existieren innerhalb der Dienstleisterkette eines Prozesses Reibungsverluste, beispielsweise aufgrund fehlender, verzögerter oder nicht verfügbarer Informationen, kehrt sich ein potenziell erfolgreicher Ansatz in sein Gegenteil. Erfolgsfaktor guter Zusammenarbeit ist ein eindeutiger, vollständiger und qualitativ hochwertiger Informationsfluss. Was eindeutig, vollständig und qualitativ hochwertig ist, kann ausschließlich anhand der Ziele des jeweiligen Prozesses definiert werden. Der Prozess zwischen Investor und Dienstleister bzw. zwischen Dienstleistern ist dann besonders effizient, wenn die Ziele und Inhalte des Informations- und Datenaustausches eindeutig definiert sind sowie automatisierte Qualitätsprüfungen einen schnellen und effektiven Daten- und Informationsaustausch gewährleisten.

Im Gegensatz zu anderen Ländern wie z.B. USA, Frankreich oder den Niederlanden, existierte bis 2014 in Deutschland kein Standard, nach dem prozessbezogene Daten zwischen einzelnen Dienstleistern der Immobilienwirtschaft standardisiert ausgetauscht werden. Mit diesem Hintergrund veröffentlichte die gif im Oktober 2014 die Version 1.0 der Richtlinie zum Immobilien-Daten-Austausch („gif-IDA“). Die gif-IDA weckte seit ihrem Erscheinen nationales und internationales Interesse. Etliche Unternehmen setzen die Richtlinie, das zugrunde liegende Datenmodell und die Subsets zum Datenaustausch ein. Innerhalb der Immobilienwirtschaft ist das Interesse gewachsen, weitere Subsets in der Richtlinie aufzunehmen. Dieser Anforderung kam die gif im Juni 2016 durch die Aufnahme von drei neuen Subsets in der Version 1.1 nach.

In der 2017 veröffentlichten Version 2.0 der Richtlinie zum Immobilien-Daten-Austausch wurden auf Anforderungen der Marktteilnehmer u.a. das Subset 5.8 Ziel- zu Dachfonds ergänzt, das Entitätenmodell angepasst sowie Datenfelder und Ausprägungslisten ergänzt.

In der nun vorliegenden Version 3.0 der gif-IDA wurde insbesondere das neue Subset 5.4 Grunddaten ESG ergänzt. Die bestehenden Subsets

  • 5.6 Grunddaten zur Gutachtenerstellung,
  • 5.7 Bewertungsgutachten sowie
  • 5.8 Ziel- an Dachfonds wurden in Teilen erweitert und angepasst.

Dabei durchlief jede der erwähnten Richtlinienversionen eine mehrmonatige Greenpaper-Phase, in denen der Richtlinienentwurf einem breiten Fachpublikum zur Einsicht und Kommentierung zur Verfügung gestellt wurde. Sämtliches Feedback wurde durch die gif-Kompetenzgruppe „Datenmanagement“ und deren Projektgruppe „Datenqualität und -austausch gesichtet, bewertet und in die Richtlinienversion eingearbeitet. Die Greenpaper-Phase wurde durch das Expertengremium abgeschlossen.

Die vorliegende Richtlinie ist Bestandteil einer Richtlinienfamilie zum Datenmanagement. Diese umfasst Richtlinien, die bereits veröffentlicht sind oder voraussichtlich noch veröffentlicht werden (siehe Abb. 1).

  • Datenmanagement und –analyse – Grundlagen und Definitionen
  • Datenmanagement – Prozessmanagement
  • Standard zum Aufbau eines Immobilien-Datenraums und –dokumentenmanagement-Systems
  • Immobilien-Daten-Austausch und –qualität
  • Building Information Management (BIM)

grafik.png
Abb. 1: gif-Richtlinienfamilie „Datenmanagement“

A. 1.2 Zielgruppen

Die vorliegende Richtlinie wendet sich an alle Marktteilnehmer, die einen regelmäßigen Datenaustausch zwecks Konzeption, Planung/ Errichtung, Ankauf, Bewirtschaftung und Verkauf von Immobilien und Immobilienprodukten betreiben sowie an Software-Anbieter, die diesen Prozess mit ihren Produkten unterstützen.

A.2 Vorgehen und Abgrenzung

A. 2.1 Vorgehen

Die gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. definiert mit der vorliegenden Richtlinie zum Immobilien-Daten-Austausch in einem Prozessmodell alle relevanten Prozesse, in denen zwischen den einzelnen Markteilnehmern der Immobilienwirtschaft ein Datenaustausch durchgeführt wird. Basierend auf dem Prozessmodell legt die gif alle erforderlichen Datenfelder in der Knowledgebase unter www.zgif.org für eine erfolgreiche Zusammenarbeit fest. Neben dem Prozessmodell wird auch ein hierarchisches Entitäten-Beziehungs-Modell (Entity-Relationship-Modell, ERM) vorgelegt, das eine klare Zuordnung von Mandant, Partner, Darlehen, Wirtschaftseinheit, Grundstück, Gebäude, Fläche/ Mieteinheit, Mietvertrag, Kondition, Gutachten, Projekten, Währung und Wertpapieren zu einzelnen Informationsobjekten vornimmt. Jedes Datenfeld kann genau einer oder mehreren Informations-objekten zugeordnet werden. Die gif fokussiert sich dabei auf die prozessbezogene und zeitstabile Definition der Inhalte der einzelnen Datenfelder, welche einen eindeutigen, vollständigen und qualitativ hochwertigen Informations- und Datenaustausch zwischen Dienstleistern eines Wertschöpfungsprozesses gewährleisten. Je Prozess können die Akteure vereinbaren, ob sie ausschließlich die wichtigsten Kerndaten des Prozesses, welche mit „CORE“ bezeichnet werden, oder darüber hinausgehende, „). Um eine höhere Präzision bezüglich der Vereinbarungen zwischen Sender und Empfänger zu erreichen, wurden in der Richtlinienversion 2.0 erstmals Rule Sets eingeführt (Vgl. Kap. 1.6). Die Nutzung der Rule Sets wird in weiteren Versionen der Richtlinie auf alle Subsets ausgedehnt werden.

A. 2.2 XML-Schemata und Converter IC-RED

Neben der vorliegenden Richtlinie stellt die gif XML-Schemata gem. gif-IDA zur Verfügung (siehe Kap. A.2.6). Die XML-Schemata pro Datenaustauschprozess soll es Dienstleistern und Softwareanbietern ermöglichen, den Austausch von Daten für die einzelnen Prozesse und die jeweiligen Versionen der gif-IDA in qualitätsgesicherter und hochwertiger Form auszutauschen. Die XML-Schemata können wie diese Richtlinie über den gif-Onlineshop bezogen werden (https://www.gif-ev.de/onlineshop.128/overview/).

Darüber hinaus stellt die gif den International Converter for Real Estate Data (ICRED) bereit. Der ICRED ermöglicht das Mapping zu anderen Austauschformaten wie z.B. ValXML (BIIS) oder dem französischen FIDJI sowie eine automatisierten Prüfung bzw. Validierung des Schemas. Der Converter kann unter www.icred.eu bezogen werden.

A. 2.3 Abgrenzung Dokumentenaustausch

Diese gif-Richtlinie beschränkt sich auf den reinen Austausch von Daten und lässt die zugrundeliegenden Dokumente wie z.B. Mietverträge außen vor. Gleichwohl ist das vorliegende XML-Schema so aufgebaut, dass Dokumente und Belege prozessorientiert mitgeliefert werden können.

A.2.4 Andere Initiativen und Standards

Die gif beobachtet national und international unterschiedliche Initiativen zur Standardisierung und bringt sich aktiv bei deren Harmonisierung ein. Nachfolgend werden die wesentlichen Initiativen erläutert.

Auf nationaler Ebene sind folgende Initiativen erwähnenswert:

  • BIIS: Der Bundesverband der Immobilien Inbestment Sachverständigen (BIIS, www.biis.org) hat den Val-XML-Standard) zum Austausch von Immobilienwertgutachten veröffentlicht. Ab der gif-IDA V1.1 entwickeln BIIS und gif gemeinsam das Austauschformat für Immobiliengutachten weiter (hier: Subset 5.7). Ferner haben BIIS und gif gemeinsam das Format zur Anlieferung der Bewertungsgrundaten (Subset 5.6) definiert.
  • OpenImmo: Der Verein zur Förderung des Datenaustausches in der Immobilienwirtschaft e.V. (www.openimmo.de) wurde 2001 mit dem Ziel gegründet, den Austausch von Immobiliendaten im Internet zu standardisieren. Der Datenstandard richtet sich schwerpunktmäßig an Software- und Webserviceanbieter und kann über die o.g. Website bezogen werden. Ab der Version 1.2 ist die Verwendung von OpenImmo an eine Lizenzregelung geknüpft.
  • GEFMA: Die German Facility Management Association, GEFMA e.V. (www.gefma.de) veröffentlichte 2017 den Entwurf der Richtlinie 470 Austausch digitaler Daten im FM – Grundlagen und technische Einordnung. Die Richtlinie bietet eine Übersicht über Anforderungen und nutzbare Technologien zum Datenaustausch in der Betriebs- und Nutzungsphase.
  • ARGE Heiz- und Wasserkostenverteilung: In der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. (www.arge-heiwako.de) haben sich führende Messdienstleister zu einem bundesweit tätigen Fachverband zusammengeschlossen. Gemeinsam mit der Fachvereinigung Heizkostenverteiler und Wärmekostenabrechnungen e,V. (www.fachvereinigung.de) wurden zwei Richtlinien zum Standard- und Voll-Datenaustausch von Objekt- und Messdaten der Verbrauchsmedien Heizung und Wasser entwickelt. Ziel ist ein vollelektronischer Datenaustausch bei der Vorbereitung und Erstellung der Verbrauchskostenabrechnung. Demnach erfolgt der Datenaustausch im Rahmen der Erfassung und Erstellung der Heiz- und Wasserkostenabrechnung in folgenden Datensätzen:
    • A-Satz: Grundinformationen zum Datenaustausch wie Auftraggeber und Auftragnehmer.
    • L-Satz: Grundinformation zur Liegenschaft bzw. Wirtschaftseinheit
    • M-Satz: Daten zu Nutzern/ Mietern der Immobilie
    • B-Satz: Kosten der Liegenschaft
    • K-Satz: Informationen zu Rechnungen bzw. Kosten
    • D-Satz: Nutzungsdaten bzw. Abrechnungsergebnisse
    • E-835: Angaben zu steuerlichen Leistungen
    • E-898: Übersendung von Bildern zu Abrechnungsergebnissen
  • GAEB: Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB, www.gaeb.de) hat sich zum Ziel gesetzt, die Rationalisierung im deutschen Bauwesen durch eine moderne IT-Infrastruktur zu fördern. Hierbei übernimmt der GAEB die Erstellung und Überarbeitung.
    • des Standardleistungsbuches Bau (STLB-Bau) mit standardisierten Texten zur Beschreibung von Bauleistungen für Neubau, Instandhaltung und Sanierung,
    • des Standardleistungsbuches mit standardisierten Texten zur Beschreibung von Bauleistungen für Zeitvertragsarbeiten (STLB-BauZ),
    • von Regelwerken für den elektronischen Datenaustausch und den Aufbau des Leistungsverzeich-nisses (GAEB DA) und
    • von Verfahrensbeschreibungen für die elektronische Mengen- und Bauabrechnung (GAEB-VB).

Der Datenaustausch nach GAEB unterscheidet dabei in folgende Phasen bzw. Austauschprozesse:

  • X31 Mengenermittlung
  • X80 LV-Katalog
  • X81 Leistungsbeschreibung
  • X82 Kostenansatz
  • X83 Angebotsaufforderung
  • X84 Angebotsabgabe
  • X85 Nebenangebot
  • X86 Auftragserteilung (inkl. Nach-trägen)
  • X89 Rechnung

Softwareunternehmen können ihre Produkte durch den Bundesverband Bausoftware e.V. (BVBS, www.bvbs.de) für die Bereiche „Bauausführung“ und „Ausschreibung Vergabe Abrechnung, AVA“ nach GAEB zertifizieren lassen.

  • ECORE: In Deutschland hat Bell Management Consultants mit dem ESG Circle of Real Estate (ECORE, www.ecore-scoring.com) ein Scoring-Modell entwickelt, dass die Bewertung von Immobilien-Anlageprodukten gem. den ESG-Kritierien vornimmt. Der Datenfeldkatalog und das Scoring steht nur den teilnehmenden Firmen zur Verfügung.

Auf internationaler Ebene haben sich folgende Standards etabliert:

  • FIDJI: Das Format d‘Inter Échange de Données Juridiques & Immobilières, (FIDJI, www.format-fidji.org) ist ein in Frankreich entwickelter und etablierter Standard, der den Datenaustausch verschiedener französischer Marktteilnehmer vereinheitlichen soll.
  • INREV: Die European Association for Investors in Non-Listed Real Estate Vehicles (INREV, www.inrev.org) wurde 2002 als europäische Vereinigung nicht gelisteter Immobilien-Investment-Vehikel mit dem Ziel gegründet, Standards u.a. zum Reporting zu etablieren, Marktinformationen zu sammeln und zu veröffentlichtlichen und diese über entsprechende Trainings und Veranstaltungen zu etablieren.
  • REDEX: Die holländische Vereinigung Real Estate Data Exchange (REDEX, www.redex.nl) wurde 2011 mit dem Ziel gegründet, den Datenaustausch zwischen Beteiligten des holländischen Immobilienmarktes auf dem OSCRE-Standard zu optimieren. Hierzu betreibt REDEX eine eigene webbasierte Plattform zum Datenaustausch mit den Schwerpunkten Portfolio Management-Reporting und Bewertung.
  • OSCRE: Das Open Standards Consortium for Real Estate (OSCRE, www.oscre.org) ist eine in Nordamerika und Großbritannien tätige gemeinnützige Vereinigung, die einen eigenen Standard entwickelt hat und deren Implementierung unterstützt.
  • REIDA: Die Real Estate Investment Data Association (REIDA, www.reida.ch) hat sich zum Ziel gesetzt, die Marktdatenlage und das Marktwissen auf dem schweizerischen Immobilienmarkt zu verbessern. Hierzu werden anhand eines eigenen Datenmodells Mietvertrags-, Liegenschafts- und Transaktionsdaten in einem strukturierten Datenerhebungsverfahren gesammelt, ausgewertet und einmal jährlich vorgestellt.
  • SWIFT: Die im Jahr 1973 gegründete Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT, www.swift.com) hat den etablierten SWIFT-Standard zum elektronischen Austausch von Bankdaten entwickelt. Mittels der unterschiedlichen Message Type (MT)-Formate wie z.B. das MT940-Format können u.a. Transaktionen oder Salden von Bankkonten abgerufen werden. Die vorliegende gif-IDA-Richtlinie setzt voraus, dass die Transaktionen und Salden bereits von der Bank in die entsprechenden Sender- bzw. Empfänger-Systeme zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden.
  • FundsXML: Die Fonds- und Asset Management-Verbände von Dänemark, Deutschland, Österreich, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden haben einen europäischen Standard zum Austausch von Fondsdaten im XML-Format veröffentlicht (www.fundsxml.org). Deutschland wird dabei von dem Bundesverband der Inbestment und Asset Manager (BVI) vertreten. Da der FundsXML die Anforderungen der Sachwertefonds (hier: Immobilienfonds) nicht bis auf die Immobilienebene abdeckt, haben BVI und gif das Subset 5.8 entwickelt (siehe Kap. 3.13).
  • MISMO: Die Mortgage Industry Standards Maintenance Organization (MISMO, www.mismo.org) hat ein Glossar, ein Datenmodell sowie Standards zur Erfassung und zum Austausch von Daten zu Immobiliendarlehen entwickelt. Bisher wurden Standards zu Wohnimmobiliendarlehen, Gewerblichen Immobiliendarlehen und zur Digitalen Beurkundung z.B. als Grundlage eines Blockchain-Modells veröffentlicht.
  • GRESB: Das Global Real Estate Sustainability Benchmark (GRESB, www.gresb.com) ist eine internationale Initiative zum Benchmarking von Immobilien- und Infrastrukturanlagevehikeln bzw. -unternehmen gem Nachhaltigeitskriterien. Im Jahr 2020 haben sich 120 Investoren mit 1.200 Anlageprodukten mit einem Marktwert von 4,5 Bil. € an dem Benchmarking. Dabei erfolgt die Bewertung nach folgenden Komponenten:
    • Management (Angaben zum Vehikel, Führung, Prozesse, Berichtswesen, Risiko Management, Stakeholder Engagement)
    • Performance (Berichtswesen, Risiko-Bewertung, Ziele, Mieter & Nachbarschaft, Energy, Treibhausgas, Wasser, Abfall, Datenerfassung & -monitoring, Gebäudezertifizierung)
    • Entwicklung (Reporting Eigenschaften, ESG-Anforderungen, Materialien, Gebäudezertifizierung, Energie, Wasser, Abfall, Stakeholder Engagement).

Der Bewertungskatalog bzw. der Datenfeldkatalog und das zugehörige Scoring werden jährlich fortgeschrieben und sind als xls-Datei über die o.g. Website frei zugänglich. Zur Teilnahme ist eine Mitgliedschaft bei GRESB erforderlich.

Die gif gründete im Mai 2016 gemeinsam mit FIDJI, INREV, OSCRE und REDEX das International Real Estate Data Exchange Councial (IREDEC). Im Februar 2017 traten das Investment Property Forum (IPF, www.ipf.org.uk) und die Royal Institution of Chartered Surveyors bei. IREDEC hat sich zum Ziel gesetzt, die nationalen Standards zum Datenaustausch zu harmonisieren

A.2.5 Versionierung und Rückziehen der Richtlinie

Die vorliegende Richtlinie und Subsets werden durch die gif-Kompetenzgruppe „Datenmanagement“ und deren Projektgruppe „Datenqualität und -austausch fortgeschrieben. Dabei werden Richtlinie und Subset versioniert. Wesentliche Änderungen gegenüber vorhergehenden Versionen werden im Kap. Änderungsnachweis zu Beginn der Richtlinie dokumentiert. Die Richtlinie und die Subsets können von der gif aus wichtigem Grund zurückgezogen werden. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise technischer Fortschritt bei der Hard- wie auch der Softwareentwicklung sein.

A.2.6 Veröffentlichung der Richtlinie, Subsets, Datenfelder und Ausprägungslisten

Um den unterschiedlichen Interessen der verschienden Beteiligten gerecht zu werden, hat die gif sich dazu entschlossen, diese Richtlinie sowie die mitgeltenden Unterlagen und Informationen über unterschiedlichen Medien zu veröffentlichen:

  • Printversion: Diese Richtlinie inkl. Der Anlagen H.1-H.3 kann als pdf-Datei über den Webshop der gif bezogen werden (https://www.gif-ev.de/onlineshop).
  • Subsets: Die veröffentlichten Subsets als xsd-Datei können ebenfalls über den den Webshop der gif bezogen werden (https://www.gif-ev.de/onlineshop).
  • HTML-Version, Datenfelder und Ausprägungslisten: Eine reduzierte Version der Richtlinie inkl. Datenfeldkatalog und Ausprägungslisten können über die gif-Knowledgebase abgerufen werden (www.zgif.org), siehe auch nachfolgendes Kap. A.2.7.
  • Commercial Digital Twin: Ein SQL Skript zur Erstellung der wichtigsten Entitäten, Felder, Beziehungen und Ausprägungen ist ebenso im Onlineshop erhältlich (https://www.gif-ev.de/onlineshop).

A.2.7 gif-Knowledge Base

Um eine direkte Verlinkung des gif-IDA-Datenstandards mit den zugehörigen Entitäten, Subsets, Datenfeldern und Ausprägungslisten zu ermöglichen, hat sich die gif dazu entschieden, die Ergebnisse in der webbasierten Knowledgebase unter www.zgif.org zu veröffentlichen. Gem. Abb. 2 kann dort neben einem geringfügig reduzierten Richtlinien-Text (1), nach erfolgreicher Anmeldung des gif-Users (2) unter dem Menüpunkt > Datenfeld-Katalog (3) unter Auswahl der gif-IDA-Version (4) und des jeweiligen Subsets (5) ein Excel-Export des Datenfeldkatalogs (6) generiert werden. Auch lässt sich der Datenfeldkatalog nach bestimmten Schlagworten durchsuchen (7). Gleiches gilt für die in dem gif-Datenmodell hinterlegten Ausprägungslisten (8), die hier in der Anlage H.3 enthalten sind.

Abb. 2: gif-Knowledgebase (www.zgif.org)

A.3 Ausblick

Die vorliegende Richtlinienversion 3.0 basiert auf den Anforderungen des deutschen Immobilienmarkts. Es wurde ein Standard für einen strukturierten Datenaustausch für die Kernprozesse der Bewirtschaftung und des An- und Verkaufs definiert, bei denen derzeit die größten Datenmengen ausgetauscht werden.

Die Richtlinie soll in den Folgeversionen sukzessive auf weitere immobilien-wirtschaftliche Prozesse ausgeweitet und um die Lieferung von zugehörigen Dokumenten zu den jeweiligen Prozessen ergänzt werden. In der Zusammen-arbeit mit den IREDEC-Mitgliedern sollen weitere Anforderungen aus dem Ausland und ein Mapping zu weiteren Richtlinien in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Organisationen berücksichtigt und der Converter ICRED entsprechend erweitert werden. Hierzu ist die Grundlage durch die Zweisprachigkeit (deutsch-englisch) der Richtlinie und des Datenmodells sowie die Transformationsmöglichkeit zu anderen Standards gelegt.

Der Datenaustausch nach gif-IDA sieht in der vorliegenden Version 3.0 keinen Austausch von Dateien innerhalb eines Subsets oder Datenfelds vor, obwohl dies technisch möglich ist. Die Übergabe von Dateien bzw. Dokumententypen, wie z.B. eines Mietvertrags, einer Rechnung oder eines Leistungsvertrags z.B. als pdf-Datei, ist ggf. für eine der nachfolgenden Richtlinienversionen vorgesehen.
Bei dem Datenmodell wird eine Beschränkung auf die maßgeblichen Immobiliennutzungsarten Büro, Einzel-handel, Lager und Wohnen vorgenommen. Das Datenmodell soll zukünftig hinsichtlich der jeweiligen Anforderungen wie z.B. zur Auslastung von Hotelimmobilien, zur Umsatzentwicklung im Einzelhandel oder zu Nebenkostenabrechnungsstrukturen ergänzt werden.

Künftig ist die Vergabe eines Gütesiegels bzw. Zertifikats für Softwareprodukte zu einzelnen Kernprozessen vorgesehen. Die Softwareanbieter müssen erfolgreich nachgewiesen haben, dass sie die Vorgaben der gif-IDA einhalten.